Anlässlich der Podiumsdiskussion des Lesben- und Schwulenverbandes Saar (LSVD) auf dem Christopher Street Day (CSD) SaarLorLux am 24. Juli 2010 erklärt die Saarbrücker Bundestagsabgeordnete Elke Ferner (SPD):
Trotz vieler Fortschritte sind Lesben, Schwule, Bi- und Transsexuelle auch heute noch in vielen Bereichen benachteiligt, werden angefeindet oder gar Opfer von Gewalttaten – nur aufgrund ihrer sexuellen Identität!
Dies dulden wir nicht! Die SPD setzt mit der Forderung nach Aufnahme des Merkmals „Sexuelle Identität“ ins Grundgesetz sowie der Kampagne „Vielfalt statt Einfalt – Gemeinsam gegen Homophobie“ ein klares Zeichen: Wir zeigen nicht nur zum CSD Flagge und unterstützen die Forderungen des LSVD – für sexuelle Vielfalt und Toleranz!
Wir fordern die Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 um das Merkmal der sexuellen Identität, um dem Diskriminierungsverbot gegen homo-, bi- und transsexuelle Menschen Verfassungsrang zu verschaffen.
Eine Ergänzung des Verfassungsschutzes – auch in der saarländischen Landesverfassung – wäre ein klares Bekenntnis zu einer modernen, weltoffenen Gesellschaft, in der sexuelle Vielfalt und unterschiedliche Lebensentwürfe geschützt sind und ihren gleichberechtigten Platz haben!
Es ist daher mehr als bedauerlich, dass die Regierungskoalition CDU/CSU und FDP unseren Gesetzentwurf im Bundestag zur Änderung des Artikel 3 Grundgesetz bislang nicht unterstützt.
Wir wollen eingetragene Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleichstellen!
Zum 10. Geburtstag des von SPD und Grünen 2001 auf den Weg gebrachten Lebenspartnerschaftsgesetzes würde es der schwarz-gelben Bundesregierung im kommenden Jahr gut zu Gesicht stehen, ihre rückwärtsgewandte Politik aufzugeben und endlich Gesetze auf den Weg zu bringen, die die verbleibenden Benachteiligungen der eingetragenen Lebenspartnerschaften gegenüber der Ehe beseitigen.
Zwar haben wir dank SPD und Grünen schon viel für die ‚Queer Community‘ in der Vergangenheit erreicht: Das Lebenspartnerschaftsgesetz (2001), seine Überarbeitung (2005) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG, 2006) waren der Durchbruch auf dem Weg zur Gleichstellung von Lebenspartnern und große Hilfe beim Abbau von Diskriminierungen. Es ist der Verdienst der SPD, dass eingetragene Lebenspartnerschaften inzwischen weitestgehend im Zivil- und Sozialrecht, beim Ausländerrecht und bei der Erbschaftssteuer Ehepartnern gleich gestellt sind.
Trotzdem lässt die Vollendung der Gleichstellung in anderen wichtigen Bereichen wie dem BundesbeamtInnen-, Steuer- oder dem Adoptionsrecht noch immer auf sich warten. Hier saß die CDU/CSU bislang im Bremserhäuschen!
Damit ist hoffentlich bald Schluss, denn auch das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof haben in Urteilen 2008 und 2009 dem deutschen Gesetzgeber ins Stammbuch geschrieben, dass die existierende Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern nicht zulässig ist.
Ich begrüße es daher ausdrücklich, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung in den letzten Wochen zumindest Vorschläge unterbreitet hat, eingetragene LebenspartnerInnen im BundesbeamtInnenrecht, bei der Grunderwerbs- und Schenkungssteuer sowie der Ausbildungsförderung (BAföG) Eheleuten gleich zu stellen.
Leider handelt die Bundesregierung jedoch nur halbherzig: So soll zum Beispiel die Anpassung im BundesbeamtInnenrecht nicht rückwirkend gelten. Das wäre ein Schlag ins Gesicht von bereits verpartnerten Bundesbeamtinnen/Beamten und Ihrer Partner/innen!
Außerdem fehlen bislang konkrete Vorschläge für die Gleichstellung im Steuerrecht!
Es geht nicht an, dass Lebenspartner/innen bei Unterhaltsverpflichtungen einerseits wie Eheleute, bei der steuerlichen Veranlagung andererseits wie ledige Fremde behandelt werden!
Beim Adoptionsrecht zeigt sich am deutlichsten, dass das konservative, heterosexuell orientierte Familienbild der Union leider noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen ist. Für die CDU sind Schwule und Lesben ‚Eltern zweiter Klasse‘, denen sie das Adoptionsrecht für beide Elternteile verweigern – obwohl laut Studienergebnissen Kinder in homosexuellen ebenso gut wie in heterosexuellen Partnerschaften aufwachsen. Nicht nur in Bezug auf Unterhalts- und Sorgerechtsansprüche würden viele Kinder in diesem Land von einer Öffnung des Adoptionsrechtes für schwule und lesbische Paare profitieren!
Daher mein Appell: Der Kampf gegen Homophobie , expliziter Verfassungsschutz für das Merkmal „sexuelle Identität“ und die Vollendung der rechtlichen Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften müssen jenseits von Parteigrenzen unser aller Anliegen sein!