Anlässlich der Bundestagsberatungen zum Regierungsentwurf über die Zukunft der Ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen kritisierte die für Gesundheit und Soziales zuständige stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Elke SPD die Pläne der Bundesregierung scharf.
So würden Anreizsysteme für Mediziner auf dem Lande, wie Gesundheitsminister Bahr sie plane, in die falsche Richtung gehen. Das sei viel zu kurz gesprungen und löse nicht die vorhandenen strukturellen Probleme des Ärztemangels. Auch vermisse Ferner, dass nicht auch die ebenso in manchen Ballungsräumen existierende Ärzte-Überversorgung zur Lösung miteinbezogen werden würde.
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In der zweiten Debatte des heutigen Tages ergriff Elke Ferner erneut das Wort.
Diesmal ging es unter anderem um den SPD-Antrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Elke Ferner plädierte für eine vollständige Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen der Gesellschaft. Sie mahnte einen überfälligen Paradigmenwechsel in der politischen Sichtweise an, der auf die Potentiale, besonderen Talente und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen abzielen müsse.
Die SPD hätte in Regierungsverantwortung schon seit 1998 vieles auf den Weg gebracht - so eine umfassende Barrierefreiheit in der öffentlichen Infrastruktur durch das Behindertengleichstellungsgesetz.
Bislang hätte man dagegen von der schwarz-gelben Bundesregierung noch nichts an weiteren notwendigen Schritten zr Umsetzung der bereits vor 2 Jahren ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention vernommen.
Ferner kritisierte die Bundesregierung für ihre bislang vor allem widersprüchliche Politik: Vielleicht gut gemeinten Worten in einem vage formulierten Aktionsplan stünden leider aktuell ganz konkret Kürzungen in verschiedenen Haushaltsetats des Bundes gegenüber, von denen insbesondere Menschen mit Behinderung besonders hart getroffen werden. Sei es im Bereich der Neuordnung von Hartz IV für Menschen über 25 Jahre , die ungleich behandelt werden – abhängig davon, ob sie zum Rechtskreis des SGB XII oder zum SGB II gehörten. Solch eine Politik orientiere sich zu stark an den Defiziten von Menschen mit Behinderungen!
Auch sei es ein Fehler gewesen, die Rentenversicherungsbeiträge von Beschäftigten im Ausbildungsbereich einer Werkstatt für Behinderte der Verantwortung der Steuerzahler zu entziehen und diese Kosten auf die Rehaträger abzulladen.
Ein weiteres Beispiel sei die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes. Dort finde sich nichts zu umfassender Barrierefreiheit in den neuen Fernbussen. All das markiere Schritte zurück und nicht nach vorne.
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