Die Bundesarbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen verweigert die JobCenter anzuweisen, die vorgesehenen Leistungsverbesserungen bereits ab 1. Januar 2011 umzusetzen, auch wenn das „Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ sich gegenwärtig noch in der Vermittlung befindet. Es handelt sich dabei um ein durchsichtiges taktisches Manöver, mit dem sie versucht, der SPD und B90/GRÜNEN die Rolle des Blockierers zuzuweisen, die verhindern, dass höhere Regelsätze und Leistungen zur Bildung und Teilhabe in Kraft treten können.
Tatsache ist: Die Kritik der SPD an unzureichenden Regelungen bedeutet nicht, dass die minimalen Verbesserungen nicht bereits in Kraft treten können. Diese Rechtsposition, die auch von den Wohlfahrts- und Sozialverbänden geteilt wird, hat das BMAS bis Anfang Dezember 2010 ebenfalls vertreten. Die SPD-geführten Länder haben daher noch in der Bundesratssitzung am 17. Dezember den Antrag eingebracht, dass die Bundesregierung aufgefordert wird, eine entsprechende Anweisung zu erteilen. In der Sitzung der Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses vom 20. und 21. Dezember hat die SPD ebenfalls die Forderung eingebracht, die dann von CDU/CSU und FDP abgelehnt worden ist.
Gleiches gilt für den Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen, der unmittelbar aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes erwächst: Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung für Arbeitsuchende und von Sozialhilfe sollten daher seit dem 1. Januar 2011 entsprechende Anträge beim zuständigen JobCenter bzw. Sozialhilfeträger stellen.