Dazu gehört genauso die partnerschaftliche Teilung der familiären Sorge. Gleichberechtigung muss zur Gleichbehandlung und tatsächlichen Gleichstellung führen.Wir brauchen jetzt endlich gesetzliche Regelungen, damit Frauen nicht länger an der „gläsernen Decke“ hängen bleiben.
Mein Ziel ist, dass Frauen gleichberechtigt mit Männern in den Vorstandsetagen und Aufsichtsgremien vertreten sind. Soziale Gerechtigkeit heißt Chancengleichheit der Geschlechter.
Die Chancen der Frauen müssen weiter verbessert werden. Unsere Politik zielt auf ein selbstbestimmtes, selbstverständlich partnerschaftliches Miteinander von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen.
Wir haben seit 1998 die Chancengleichheit von Frauen und Männern ein gutes Stück vorangebracht.
Mit dem Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst, mit dem Rechtsanspruch auf Teilzeit, mit der Novellierung des Bundeserziehungsgeldgesetzes, mit der Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften, mit dem Einstieg in eine eigenständige Alterssicherung der Frau sowie der Neufassung des Betriebsverfassungsgesetzes und dem Gewaltschutzgesetz haben wir wesentliche rechtliche Verbesserungen zum Abbau von geschlechtsspezifischen Benachteiligungen geschaffen.
Diesen gleichstellungspolitischen Kurs wollen wir fortsetzen. Unser Ziel ist die Gleichstellung in allen Bereichen. Dafür brauchen wir gesetzliche Regelungen! Die bisherigen freiwilligen Vereinbarungen waren so gut wie wirkungslos.
11 Jahre erfolgreiche Frauen- und Gleichstellungspolitik